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20.01.2017
Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Lohne. „Es gibt für alles eine Lösung.“ Anne Abeling-Brinkmann hilft gerne und hat daher in Verbindung mit ihrer Ausbildung und Erfahrung für ihren Job die idealen Voraussetzungen: Die Lohnerin ist mobile Pflegeberaterin und in dieser Funktion im gesamten Landkreis Vechta unterwegs. Ihre Zulassung als Staatlich anerkannte Beratungsstelle hat sie gemäß Paragraph 7 Absatz 7 SGB XI zum 1. Januar vom VDEK (Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen) erhalten. Auch für Privatpatienten darf sie nach Paragraph 37 Absatz 3 und Paragraph 45 SGB XI über die GKV abrechnen.
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die Pflegegeld oder niedrigschwellige Betreuungsleistungen beziehen, regelmäßig einen Qualitätssicherungsbesuch in Anspruch nehmen. Dieses kann nun auch über die anerkannte Beratungsstelle von Anne Abeling-Brinkmann erfolgen.
Hierbei handelt es sich um eine qualifizierte Beratung hinsichtlich Heil- und Hilfsmittel in der eigenen Häuslichkeit. Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung sowie ihre pflegenden Angehörigen, Lebenspartner oder Pflegepersonen benötigen eine weitgehende Hilfestellung und Beratung, um den mit hohen physischen und psychischen Belastungen verbundenen Pflegealltag erfolgreich bewältigen zu können. Die Angehörigen sind oft verzweifelt, weil sie mit der Pflege überfordert sind. „Viele wüssten gar nicht, welche Hilfsmittel, aber auch welche finanzielle oder praktische Unterstützung sie in Anspruch nehmen können. Hier möchte sie praktische Unterstützung geben, sagt Anne Abeling-Brinkmann. „Vorrangiges Ziel ist dabei, den Pflegebedürftigen so lange wie möglich ein menschenwürdiges Leben in der eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen“, fasst Abeling-Brinkmann die nachhaltigen Bestrebungen ihrer Arbeit zusammen. Dabei hilft ihr auch die langjährige Erfahrung als Krankenschwester und Fachschwester für Nephrologie.
Das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG 2), welches ab dem 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wirft für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige meistens offene Fragen auf. Diese möchte Anne Abeling-Brinkmann gerne zielführend beantworten und klären. Gerne hilft sie auch bei Beantragungen zu den Pflegegraden ab 2017 (ehemals Pflegestufen) und unterstützt und begleitet MDK-Begutachtungen.
Am 25. Januar (Mittwoch) hält Anne Abeling-Brinkmann in der Volkshochschule Vechta einen Vortrag über ihre Arbeit als Pflegeberaterin und über das seit Jahresanfang in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz und die Konsequenzen daraus für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige.
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